
Im Fall Motorola Mobility — mittlerweile Tochtergesellschaft von Google — gegen Apple gibt es heute eine endgültige Entscheidung: Das Landgericht Mannheim hat eine ausführbare Einstweilige Verfügung gegen die irische Apple-Tochtergesellschaft Apple Sales International ausgesprochen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Motorola gab schon vor kurzem. Damals ging Motorola gegen die deutsche Konzernniederlassung Apple GmbH vor. Ein Verkaufsstopp erreicht man zu dem Zeitpunkt nicht.
In dieser Klage ging Motorola gegen die Quelle, Apple Sales International vor. Die Gesellschaft mit Sitz in Cork, Irland beliefert Deutschland mit Apple-Produkten.
In dem Streit geht es um ein GPRS-Verfahren, das Motorola in Europa (EP 1010336 B1) also auch in den Vereinigten Staaten (U.S. Patent No. 6,359,898) patentiert hat.
Die Verkaufsstopp würde folgende Produkte umfassen:
- Apple iPhone 3G
- Apple iPhone 3GS
- Apple iPhone 4
- Apple iPad 3G
- Apple iPad 2 3G
— das Apple iPhone 4S wird in dem nachfolgenden Urteil nicht aufgeführt —
Gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000.000 Euro kann Motorola Mobility die Einstweilige Verfügung gegen Apple erwirken. Apple-Anwälte haben 2.000.000.000 Euro gefordert. Bei einer Wiederhandlung droht Apple ein Ordnungsgeld von einer viertel Million Euro.
Es wird Apple genehmigt, die betroffenen Produkte zu verändern. Patentrechtsexperte Florian Müller geht davon aus, dass Apple vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Berufung gehen wird.
Seitens Apple gibt es noch kein Statement.