Razrs ist ein Buch mit intimen Nutzerdaten gebrauchter Motorola RAZRs
Autor: Julia Lienhart | 28.11.2012 - 18:13 Uhr | In: Ausland, News
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Das Motorola RAZR als nostalgisches Kunstobjekt in einem Buch.
Das rasiermesserscharfe dünne Motorola RAZR — nicht das Smartphone, sondern jenes alte Klapphandy — war damals ein beliebtes, schickes Mobiltelefon. Nun hat ein Künstler diese alte Liebe hervor gekramt und auf eBay ein Paket mit rund 45 stark gebrauchten RAZRs gekauft. Der Künstler hatte vor, damit etwas künstlerisch herzustellen, heraus gekommen ist ein Buch mit ambivalenten Fotos und veröffentlichten intimen Nutzerdaten. Auf 28 jener Geräte hatte der Künstler Nutzerdaten gefunden. Ob nun Hund, Katze oder der geangelte Riesenfisch: Die Klassiker sind alle vertreten, auch die Schlüpfrigen. Das Buch Razrs ist nun auf Amazon.com für rund $9 Dollar erhältlich.
Ich persönlich finde das Buch mehr als geschmacklos und fraglich wird auch sein, wie die ursprünglichen RAZR-Besitzer auf das Buch reagieren werden, falls sie davon mitbekommen. Ich könnte mir eine saftige Klage gegen Künstler, aber auch eBay-Seller vorstellen…
Was lernen wir daraus: Immer das eigene Telefon richtig formatieren, bevor man es verkauft oder weitergibt…
[Über: heise]

ThePain
schrieb am 28.11.2012 um 18:24:07 Uhr
wer sein smartphone verkauft und die daten nicht löscht, braucht sich bei sowas nicht wundern….
Hans Jakob
schrieb am 28.11.2012 um 19:23:13 Uhr
hast recht, auch wenn das alte Razr nicht wirklich ein “Smartphone” ist!
alex
schrieb am 28.11.2012 um 18:30:18 Uhr
irgendwie lustig , aber auch eine frechheit ungefragt daten zu veröffentlichen…
Bino
schrieb am 29.11.2012 um 11:40:53 Uhr
Die ehemaligen Besitzer der Razrs dürften dem neuen Besitzer (Künstler) wahrscheinlich eher unbekannt. Das Nachfragen stelle ich mir unter diesen Bedingungen schwierig, wenn gar unmöglich vor. Zu meinen Hobbys zählen u. a. Handys, gerne kaufe ich mal bei ebay ein paar Raritäten und sehr, sehr selten waren keine Benutzerdaten drauf. Und in fast jedem Handy im SMS Verlauf immer der gleiche Blödsinn “Ich liebe Dich Hase… Nacht Schnucki… Ich denk an Dich… Du gehst mir nicht aus dem Kopf…. Gestern war es wunderschön und so n Kram :-)
GarrettThief
schrieb am 28.11.2012 um 18:44:37 Uhr
Frechheit…bitte nicht unterstützen(das Buch kaufen).
Open_Source
schrieb am 28.11.2012 um 18:46:21 Uhr
@Julia:
“Ich persönlich finde das Buch mehr als geschmacklos…”
Warum gibst du dem Buch dann mit diesem Beitrag eine Verbreitungsplattform? Wäre es nicht konsequenter es einfach zu ignorieren?
Grey Fox
schrieb am 28.11.2012 um 18:58:02 Uhr
dachte ich mir auch gerade.
JayB
schrieb am 28.11.2012 um 22:02:29 Uhr
Nur weil einem Autor ein Produkt missfällt, kann er es doch trotzdem beschreiben. Die Leser können letzendlich selbst entscheiden ob sie es kaufen wollen oder nicht.
JimmyLu
schrieb am 29.11.2012 um 00:05:49 Uhr
ich fans auch bissl komisch. Besonders am anfang noch ein Bild eines Mädls aus dem buch hier riesig abzubilden. Hat iwie nicht gepasst. Wurde aber zum glück ja schon geändert.
SonyFan
schrieb am 28.11.2012 um 18:51:57 Uhr
vlt hat der Künstler davor gewarnt bevor er es gekauft hat
avaco
schrieb am 28.11.2012 um 21:03:16 Uhr
Stimmt.Vieleicht wurden die personen Gefragt. Vieleicht sind die ganzen Daten ja auch gefällscht? Wie soll man den auch die Echtheit bestätigen ohne richtige Namen zu nennen und gefahr zu laufen verklagt zu werden.
HK
schrieb am 28.11.2012 um 18:55:39 Uhr
Was hier nicht hervorgeht: Wie wurden denn die Daten beschaffen? Einfach das Handy angedreht und rüber kopiert oder doch mittels spezieller Wiederherstellungssoftware? Wenn ersteres geschehen ist, dann hat der Verkäufer bzw. ehem. Eigentümer nicht viel zu melden. Kann man ungefähr mit Facebook vergleichen. Wenn man dort ein Bild hochlädt, dann gehen die Rechte daran automatisch an Facebook.
Aber das Beste an dem Artikel ist sowieso die Aufforderung dieses Buch zu boykottieren und dann noch einen Link zum Kauf posten inkl. ein Bild aus dem Buch im Großformat zeigen. Habt ihr die gute Frau gefragt, ob ihr das Bild verwenden dürft? Nein? Dann ist das geschmacklos.
TheChrystal
schrieb am 28.11.2012 um 18:55:48 Uhr
die Geräte gingen vollständig in den Besitz dieses Autors über. Rein theoretisch könnte dies auch für die Daten auf den Telefonen gelten. Ich habe den genauen § gerade nicht im Kopf, allerdings können die ehemaligen Eigentümer ihre Sache höchstens zurückverlangen, nicht aber Schadensersatz verlangen, da es nicht die Schuld des Autors ist, dass ihre Daten noch vorhanden waren.
Allerdings:
Wer mehr verkauft als er wollte, kann diese Dinge zurückverlangen, indem er auf einen Irrtum besteht. “Zurückverlangen” kann bei Daten auch bedeuten, dass man ALLE Kopien, die seitdem erstellt wurden, vernichtet wissen will. Inwieweit der Autor dafür aber verantwortlich gemacht werden kann weiß ich nicht. Ich vermute, dass er schlimmstenfalls die Bücher zurücknehmen muss. Eine Strafe darf er aber nicht erfahren. Er hat die Daten schließlich ehrlich erworben.
Nee
schrieb am 28.11.2012 um 22:15:42 Uhr
Jeder hat ein Recht auf das eigene Bild. Wenn ich eine Festplatte verkaufe und die Daten normal mit Windows lösche weiß jeder, dass man diese wieder herstellen kann. Den Kauf der Sache gibt ihm aber nicht das Recht die Daten wieder herzustellen und dann auch noch zu verkaufen/veröffentlichen.
Kreth
schrieb am 28.11.2012 um 23:19:39 Uhr
@ TheChrystal
ich nehme an, du hast dich noch nie etwas genauer mit dem zivilrecht beschäftigt.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten aber es ist töricht anzunehmen, dass das subj. rechtsempfinden mit dem geltenden recht übereinstimmt.
angenommen deutsches recht findet auf diesen fall anwendung, dann könnte sich z.b. ein schadensersatzanspruch der abgebildeten personen möglicherweise aus 823 I bgb herleiten lassen, denn das recht am Bild ist unter gewissen vss. als geschütztes rechtsgut i.r.d 823 I bgb anerkannt
ich wäre mit deinen thesen also nicht zu vorschnell
TheChrystal
schrieb am 29.11.2012 um 15:22:06 Uhr
@ Kreth
Wie du sagtest, es sind THESEN, die ich mir als nicht Jura-Student zusammengereimt habe ;)
Die Bilder wären defintiv geschütztes Rechtsgut, wenn die Person sie vorher gelöscht hätte, der Käufer sie allerdings wiederhergestellt hätte. Hiermit hätte der Verkäufer klar gesagt, dass das Bild nicht als Teil des zum Verkauf stehenden Produktes gilt. Werden die Daten allerdings nicht gelöscht, macht der Veräußerer auf keine Weise deutlich, dass diese Daten nicht zum Produkt gehören. Natürlich könnte der Käufer hier annehmen, dass er die Daten nicht veröffentlichen darf, da dies eigentlich selbst verständlich ist. Allerdings könnte der Verkäufer hier höchstens auf einen Irrtum § 199 BGB plädieren. Eine Schadensersatzpflicht seitenes des Käufers würde ich in diesem Fall ausschließen. Höchstens könnte ich mir vorstellen, dass er den Verkauf der Bücher stoppen muss, da die Daten nicht absichtlich in seinen Besitz übergegangen sind, hier greift der Schutz des Eigentümers.
Mit dem Recht an digitalen Daten, welches sich durchaus vom Sachenrecht unterscheidet, habe ich mich bisher allerdings nicht ausreichend befasst. Ich blättere mal etwas durchs BGB und sehe, wohin mich das führt.
Lumia
schrieb am 28.11.2012 um 20:00:11 Uhr
also ich warte noch auf ein Review ..
testboy
schrieb am 28.11.2012 um 20:18:01 Uhr
Aus einem sehr revelantem Grund, verstehe ich diesen Artikel überhaupt nicht? Hier ist die Rede von einem Buch, aber sonst wird hier von diversen Motorla Razr´s berichtet?
Kann mich einer mal, in einem Satz auf die Sprünge helfen ?
Philip
schrieb am 28.11.2012 um 21:41:35 Uhr
Soweit ich es verstanden habe, hat der Autor bei Ebay Motorola Razrs erworben und hat über die Inhalte und Nutzerdaten der Handys ein Buch geschrieben
testboy
schrieb am 28.11.2012 um 22:02:16 Uhr
Perfekt! Danke dir :)
Melih
schrieb am 28.11.2012 um 22:14:40 Uhr
Tut mal ein “B” vor das Wort Razrs! xD
http://breadfish.de/
iPhone 5
schrieb am 30.11.2012 um 17:52:11 Uhr
Oha den Künstler würd ich verklagen ,
Dass kann man nich machen absolutes nogo